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Unfall-Ratgeber12. September 20263 Min. Lesezeit

Nutzungsausfallentschädigung vs. Mietwagen: Was steht Ihnen zu?

Mietwagen nehmen oder bares Geld kassieren? Alles über die Nutzungsausfalltabelle und Ihre Rechte als Geschädigter.

UC
Unfall-Concierge Redaktion
Geprüfter Fachbeitrag Verkehrsrecht

Ihr Anspruch auf Mobilität nach dem Unfall

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist, haben Sie für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung Anspruch auf Ersatz:

Option A: Mietwagen

Sie nehmen für die Reparaturdauer einen gleichwertigen Mietwagen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Option B: Nutzungsausfallentschädigung (Geld statt Mietwagen)

Verzichten Sie auf einen Mietwagen, zahlt Ihnen die Versicherung einen täglichen Pauschalbetrag nach der anerkannten Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle. Je nach Fahrzeugklasse liegt dieser Betrag zwischen 23 € und 175 € pro Tag.

Häufige Fehler vermeiden

Versicherungen versuchen oft, die Ausfalltage eigenmächtig zu kürzen. Mit unserem Concierge-Service setzen spezialisierte Verkehrsjuristen Ihre vollen Ansprüche ohne Kostenrisiko durch.
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