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Unfall-Ratgeber12. September 20264 Min. Lesezeit

Fiktive Abrechnung beim Unfallschaden: Wann lohnt sich die Auszahlung?

Erfahren Sie, wie Sie sich Ihren Unfallschaden nach Gutachten netto auszahlen lassen können, ohne das Fahrzeug reparieren zu müssen.

UC
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Geprüfter Fachbeitrag Verkehrsrecht

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie in Deutschland nach § 249 BGB das Recht auf vollen Schadensersatz. Dabei stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen:

  • 1.Konkrete Abrechnung: Sie lassen das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren und reichen die Rechnung bei der Versicherung ein.

  • 2.Fiktive Abrechnung: Sie lassen den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten und verlangen von der gegnerischen Versicherung die Auszahlung der ermittelten Nettoreparaturkosten.
  • Wann ist die fiktive Abrechnung sinnvoll?

  • Bei älteren Fahrzeugen, bei denen eine fachgerechte Instandsetzung den Zeitwert übersteigen würde oder optische Mängel nicht stören.
  • Wenn Sie die Reparatur selbst oder durch Bekannte fachgerecht durchführen möchten.
  • Wenn Sie das verunfallte Fahrzeug unrepariert verkaufen und den Schadenersatz behalten möchten.
  • Was wird bei der fiktiven Abrechnung erstattet?

  • Reparaturkosten (Netto): Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
  • Minderwert / Wertminderung: Der durch den Unfall entstandene merkantile Minderwert laut Gutachten.
  • Gutachterkosten: Werden zu 100% von der gegnerischen Versicherung getragen (ab Bagatellgrenze ca. 750 €).
  • Anwaltskosten: Komplett erstattungsfähig bei unverschuldetem Unfall.
  • 100% Kostenfrei für Geschädigte

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